Praxis für Sprech-, Sprach- und Stimmtherapie • Birte Hanefeld

Waldemar-Bonsels-Weg 53 • 22926Ahrensburg
T04102-7799649

Häufige Fragen FAQ

Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Die Kosten der Therapie werden als Heilmittel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und Ihr Arzt/ Ihre Ärztin die Behandlung verordnet.

Patienten über 18 Jahre zahlen einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten plus 10,-€ „Verordnungsgebühr“ - sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. Informationen zur Befreiung von der Zuzahlung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.

Sie benötigen eine „Heilmittelverordnung“ (Muster 13) Diese Verordnung ist nach Ausstellungsdatum nur 28 Tage gültig. Daher ist es sinnvoll, dass die Verordnung erst dann ausgestellt wird, wenn Sie einen Therapie-Termin bekommen haben.

Wer kann eine Therapie verordnen?

Hals-, Nasen-, Ohrenärzte (HNO) und Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie (Fachärzte für Sprach-, Sprech-, Stimmstörungen und kindliche Hörstörungen), Fachärzte für Neurologie, Hausärzte.

Wie lange dauert die Therapie?

Je nach Störungsbild kann eine Therapieeinheit 30, 45 oder 60 min dauern - in den meisten Fällen ist eine Therapiezeit von 45 min sinnvoll und ausreichend.

Es sollten regelmäßig mindestens 1 oder 2 Therapiestunden in der Woche durchgeführt werden. Der Arzt vermerkt die notwendige Dauer und Frequenz auf der Verordnung.

In der Regel werden 10 Therapiestunden verordnet. Danach wird in einer erneuten ärztlichen Untersuchung festgestellt, ob eine Therapiefortführung sinnvoll ist.

Wie viele Stunden insgesamt notwendig sind, ist abhängig von der Art und Schwere des Problems. Bei manchen Störungen ist eine Intervall-Therapie sinnvoll, bei der nach 20 oder 30 Therapieeinheiten eine Pause gemacht wird. Die genauen Bedingungen einer Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie sind in den Heilmittelrichtlinien geregelt.

Über die Methode Schlaffhorst-Andersen

Atem-, Sprech- und StimmlehrerInnen (nach Schlaffhorst-Andersen ausgebildet) sind wie LogopädInnen für die Diagnostik und Therapie von Stimm-, Sprech-, Schluck- und Sprachstörungen von den gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Beide Berufsgruppen durchlaufen eine 3jährige Vollzeit-Ausbildung.

Die „Schule Schlaffhorst-Andersen“, heute in Bad Nenndorf bei Hannover, ist entstanden aus der Arbeit von Clara Schlaffhorst (1863-1945) und Hedwig Andersen (1866-1957). Die beiden Musikerinnen entwickelten schon zu Anfang des 20. Jahrhunderts eine ganzheitlich und ganzkörperlich ausgerichtete Methode zur Ausbildung und Regeneration der Stimme, des Sprechens und der Atmung. Sie fand breite Anwendung sowohl im pädagogisch-therapeutischen als auch im künstlerischen Bereich.

Grundlage ist die Arbeit an der inneren und äußeren Haltung und Aufrichtung, einer ausgeglichenen Körperspannung (Eutonus), der atemrhythmischen Koordination von Stimme, Lautbildung und Bewegung, der Resonanz von Sprech- und Singstimme und einer flexiblen und physiologisch günstigen Atmung.

Besondere Beachtung gilt dem Atemrhythmus – dem natürlichen Wechsel von Einatmen/ Aufnehmen, Ausatmen/ Abgeben und Lösen/ Ruhen. Eine gesunde, tragfähige und kraftvolle Stimme braucht Atempausen - als Momente der gelassenen Ruhe im Tun.

Methoden von Schlaffhorst und Andersen, wie Schwingen, Atemschriftzeichen, atemrhythmische Bewegung und Atemmassage, sind in moderne Konzepte für die Arbeit mit Atmung und Stimme und in die logopädische Ausbildung eingeflossen.
Die Erkenntnisse und Übungen der beiden Frauen sind zeitlos spannend - und entspannend.

Literatur zum Weiterlesen:
Antoni Lang / Margarete Saatweber: Stimme und Atmung. Kernbegriffe und Methoden des Konzepts Schlaffhorst-Andersen und ihre anatomisch-physiologische Erklärung, Schulz-Kirchner 2010